Ausgangslage

Nicht „Dürfen wir KI?“, sondern „Wofür genau – und unter welchen Bedingungen?“

Die Frage nach KI wird in Verwaltungen meist zu groß gestellt. Eine Antwort auf „Dürfen wir KI einsetzen?“ gibt es nicht – wohl aber auf „Dürfen wir Anfragen aus dem Bürgerbüro vorsortieren lassen?“.

Wir beginnen deshalb beim konkreten Vorgang und klären daran, was zulässig, was sinnvoll und was schlicht nicht den Aufwand wert ist.

Erfahrung
Kommunale Projekte seit über 25 Jahren – wir kennen die Rahmenbedingungen
Rechtsrahmen
DSGVO, EU AI Act, Aktenführung und Transparenzpflichten von Anfang an mitgedacht
Technik
EU-gehostete oder lokal betriebene Modelle, wo personenbezogene Daten im Spiel sind
Vorgehen
Abgegrenzter Pilot statt Digitalisierungsprogramm auf Papier

Wir beraten technisch und organisatorisch; die rechtsverbindliche Bewertung trifft Ihre Rechtsaufsicht.

Wo KI in der Verwaltung trägt

Vier Felder mit realistischem Nutzen

Auskunft für Bürgerinnen und Bürger

Eine Suche, die Fragen in Alltagssprache aus Satzungen, Formularen und Merkblättern beantwortet – und entlastet damit das Telefon im Amt.

Interne Recherche

Beschäftigte finden in Dienstanweisungen, Protokollen und Vorschriften die relevante Stelle, statt sich durch Ordner zu arbeiten.

Texte vorbereiten

Entwürfe für Standardschreiben, Zusammenfassungen und Protokolle – die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Sachbearbeiter.

Barrierefreiheit & Leichte Sprache

Bestandsinhalte in verständliche Fassungen bringen – ein Pflichtthema, das ohne Unterstützung kaum zu schaffen ist.

Unsere Beratung

Von der Anwendungsfall-Suche bis zur Dienstanweisung

Wir liefern nicht nur Technik, sondern auch die organisatorische Einbettung.

Anwendungsfall-Workshop

Gemeinsam mit den Fachämtern: Wo kostet Routine heute die meiste Zeit?

Prüfung des Rechtsrahmens

Datenschutz, Aktenführung, Transparenz und Mitbestimmung – geklärt, bevor gebaut wird.

Pilot mit echten Daten

Ein abgegrenztes Vorhaben mit messbarem Ziel statt eines Konzepts ohne Praxisbezug.

Leitlinie & Einweisung

Eine verständliche Regelung, wie Beschäftigte KI nutzen dürfen – und wie nicht.

KI-Suche für Websites

Der häufigste erste Anwendungsfall: Bürgerauskunft aus eigenen Inhalten.

Ansehen →

KI & Barrierefreiheit

Der zweite: Alternativtexte und Leichte Sprache im Bestand aufarbeiten.

Ansehen →

So gehen wir vor

Vier Schritte – vom Gespräch zur belastbaren Regelung

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Wo entstehen Routinen und Rückstände? Wir sprechen mit den Ämtern, nicht nur mit der IT.

Schritt 2

Rahmen klären

Welche Daten dürfen verarbeitet werden, wo müssen sie liegen, wer trägt die Verantwortung?

Schritt 3

Pilot durchführen

Ein Anwendungsfall, echte Daten, messbares Ergebnis – und die Freiheit, abzubrechen.

Schritt 4

Regeln & einführen

Dienstanweisung, Schulung und klare Zuständigkeiten, damit der Einsatz Bestand hat.

Was kostet das?

Beratung nach Umfang – häufig förderfähig

Für Kommunen und öffentliche Träger klären wir vorab, welche Vergabeform passt.

nach AufwandWorkshop & Analyse

Anwendungsfälle finden und Rechtsrahmen klären – der Einstieg.

nach AufwandPilotprojekt

Abgegrenzte Umsetzung mit echten Daten und messbarem Ziel.

förderfähigProgramme prüfen

Je nach Träger kommen Förderprogramme für Digitalisierungsvorhaben infrage.

Förderung prüfen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet – zu KI im Amt

Dürfen wir KI überhaupt einsetzen?

Pauschal lässt sich das nicht beantworten – es hängt vom konkreten Vorgang und den verarbeiteten Daten ab. Genau deshalb beginnen wir beim Anwendungsfall und nicht beim Werkzeug. Die rechtsverbindliche Bewertung trifft Ihre Rechtsaufsicht; wir liefern die fachliche Grundlage.

Was ist mit personenbezogenen Daten?

Wo sie im Spiel sind, setzen wir auf EU-gehostete oder lokal betriebene Modelle – und prüfen zuerst, ob die Aufgabe auch ohne personenbezogene Daten lösbar ist.

Wie passt das zur Aktenführung?

KI-Unterstützung ändert nichts an der Aktenrelevanz: Was zum Vorgang gehört, gehört in die Akte. Wir klären im Vorfeld, an welcher Stelle Ergebnisse dokumentiert werden.

Wer haftet, wenn ein Bescheid falsch ist?

Die Verwaltung – wie bisher. Deshalb bauen wir KI nur als Zuarbeit: Entwürfe, Vorschläge, Recherchehilfe. Die Entscheidung und ihre Begründung bleiben beim Menschen.

Müssen wir das ausschreiben?

Das hängt von Umfang und Ihrem Vergaberecht ab. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Vergabeform passt, statt Sie in ein Verfahren laufen zu lassen, das später nicht trägt.

Erst der Vorgang, dann das Werkzeug

Erzählen Sie uns, welche Routine in Ihrem Haus die meiste Zeit kostet – wir sagen Ihnen ehrlich, ob KI dort zulässig und sinnvoll ist.