Schritt 1
Audit
Prüfung nach WCAG 2.1 AA mit konkretem Befundbericht statt Tool-Ausdruck.
Leistungen · Barrierefreiheit & BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit Juni 2025 für viele Unternehmen im digitalen Kundenkontakt. Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA, setzen die Befunde in TYPO3 um und liefern die Barrierefreiheitserklärung dazu.
Technische Umsetzung durch uns – die rechtsverbindliche Bewertung gehört zu Ihrer Rechtsberatung.
Ausgangslage
Barrierefreiheit war lange eine Frage der Haltung. Seit Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen im digitalen Kundenkontakt eine rechtliche Anforderung – und für Behörden ohnehin seit Jahren verpflichtend.
Der gute Nebeneffekt: Was für Screenreader funktioniert, ist meist auch besser strukturiert, schneller auffindbar und für Suchmaschinen klarer lesbar.
Wir prüfen und setzen technisch um; ob Sie unter das BFSG fallen, klärt Ihre Rechtsberatung.
Was wir prüfen
Kontraste, Textgrößen, Alternativtexte für Bilder und Untertitel für Videos – damit Inhalte ankommen, egal auf welchem Weg.
Vollständige Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus und genug Zeit für Eingaben – nicht jeder bedient eine Website mit der Maus.
Klare Sprache, konsistente Navigation und Formularfehler, die erklären, was zu tun ist, statt nur rot zu blinken.
Sauberes HTML, korrekte ARIA-Auszeichnung und Kompatibilität mit assistiven Technologien – geprüft, nicht angenommen.
Unsere Leistung
Drei Schritte, die zusammengehören – ein Befundbericht allein macht keine Website barrierefrei.
Prüfung nach WCAG 2.1 AA – automatisiert und manuell, inklusive Test mit Tastatur und Screenreader.
Templates, Inhaltselemente und Formulare so anpassen, dass Barrieren tatsächlich verschwinden.
Der geforderte Text, abgestimmt auf den tatsächlichen Stand Ihrer Website.
Damit neue Inhalte barrierefrei bleiben – Alternativtexte und Struktur sind Redaktionsarbeit.
Der zweite Pflichtbereich, in dem Technik und Dokumentation zusammenpassen müssen.
Ansehen →Saubere Struktur und klare Semantik zahlen auf beide Ziele gleichzeitig ein.
Ansehen →So gehen wir vor
Schritt 1
Prüfung nach WCAG 2.1 AA mit konkretem Befundbericht statt Tool-Ausdruck.
Schritt 2
Zuerst die Barrieren, die Nutzer tatsächlich aussperren – danach die Feinheiten.
Schritt 3
Templates, Elemente und Formulare in TYPO3 anpassen und erneut prüfen.
Schritt 4
Barrierefreiheitserklärung erstellen und die Redaktion einweisen, damit es so bleibt.
Was kostet das?
Hinweis: Wir prüfen und setzen technisch um; die rechtsverbindliche Bewertung sollte mit Ihrer Rechtsberatung erfolgen.
Prüfung nach WCAG 2.1 AA inklusive Befundbericht und Prioritätenliste.
Abhängig von den Befunden – Sie entscheiden nach dem Audit, was umgesetzt wird.
Barrierefreiheitserklärung und Redaktionsschulung, damit neue Inhalte barrierefrei bleiben.
Häufige Fragen
Das Gesetz gilt seit Juni 2025 für viele Unternehmen im digitalen Kundenkontakt; für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen. Ob Sie darunterfallen, sollte Ihre Rechtsberatung klären – wir liefern die technische Seite.
Nein. Werkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren. Ob Tastaturbedienung, Fokus und Screenreader-Ausgabe wirklich funktionieren, zeigt erst die manuelle Prüfung.
In der Regel nicht. Vieles lässt sich in bestehenden Templates lösen. Ob ein Relaunch sinnvoller ist, sagen wir Ihnen nach dem Audit ehrlich.
Der etablierte internationale Standard für barrierefreie Websites. Level AA ist die Stufe, auf die sich die gesetzlichen Anforderungen in der Praxis beziehen.
Nur, wenn die Redaktion es mitdenkt – Alternativtexte, Überschriftenstruktur und verständliche Linktexte entstehen beim Schreiben. Genau dafür ist die Schulung da.
Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.1 AA und sagen Ihnen konkret, welche Barrieren bestehen und mit welchem Aufwand sie sich beheben lassen.