Ausgangslage

Verbieten funktioniert nicht, ignorieren erst recht nicht

An den meisten Schulen ist die Frage nicht mehr, ob KI genutzt wird, sondern ob es geordnet geschieht. Ohne Regelung entstehen zwei Probleme gleichzeitig: rechtliche Unsicherheit und massive Ungleichheit zwischen denen, die Werkzeuge geschickt nutzen, und denen, die es nicht tun.

Wir klären mit Ihnen den technischen und organisatorischen Rahmen – damit pädagogische Entscheidungen auf sicherem Boden stehen.

Zielgruppe
Schulträger, Schulleitungen und IT-Verantwortliche – nicht einzelne Lehrkräfte
Kernfrage
Welche Werkzeuge dürfen Minderjährige unter welchen Bedingungen nutzen?
Technik
EU-gehostete oder schuleigene Lösungen, wo personenbezogene Daten im Spiel sind
Ergebnis
Eine Nutzungsordnung, die Lehrkräfte und Eltern verstehen

Didaktische Konzepte entwickeln Ihre Fachleute – wir liefern den technischen und rechtlichen Unterbau.

Was zu klären ist

Vier Fragen, die vor jeder Werkzeugauswahl stehen

Datenschutz bei Minderjährigen

Für Schülerdaten gelten strengere Maßstäbe als im Unternehmen. Viele verbreitete Dienste scheiden damit aus – oder nur unter Bedingungen, die geklärt sein müssen.

Zugang ohne persönliche Konten

Wenn jede Schülerin ein eigenes Konto bei einem US-Anbieter braucht, ist der Weg meist schon versperrt. Es gibt Modelle, die ohne persönliche Anmeldung funktionieren.

Leistungsnachweise

Was gilt als eigene Leistung? Diese Frage muss vor dem nächsten Halbjahr beantwortet sein – schriftlich, einheitlich und für Eltern nachvollziehbar.

Wer entscheidet was

Träger, Schulleitung, Kollegium und Datenschutzbeauftragte haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Ungeklärt blockiert das jede Einführung.

Unsere Leistung

Vom Ist-Zustand zur belastbaren Regelung

Wir liefern nicht das Werkzeug, sondern den Rahmen, in dem eines ausgewählt werden kann.

Workshop für das Kollegium

Was Sprachmodelle können, wo sie versagen und was das für Unterricht und Bewertung heißt – an Ihren Beispielen.

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Prüfung des Rechtsrahmens

Welche Werkzeuge sind für Ihre Altersgruppen zulässig – und unter welchen technischen Bedingungen?

Nutzungsordnung

Eine Regelung, die Lehrkräfte, Schülerinnen und Eltern verstehen – statt einer Seite Juristendeutsch.

Technische Einrichtung

Zugänge, Rechte und Betrieb – auf Wunsch mit EU-gehosteten oder schuleigenen Lösungen.

KI-Beratung für die Verwaltung

Für Träger, die über die Schule hinaus denken: dieselbe Systematik für Ämter und Fachbereiche.

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Datenschutz & DSGVO

Die technische Seite: Welche Daten fließen wohin – und wie lässt sich das begrenzen?

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So gehen wir vor

Vier Schritte bis zur geltenden Regelung

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Was wird heute schon genutzt – offiziell und inoffiziell? Ohne diese ehrliche Antwort greift jede Regelung ins Leere.

Schritt 2

Rahmen klären

Datenschutz, Altersgrenzen und Zuständigkeiten – gemeinsam mit Träger und Datenschutzbeauftragten.

Schritt 3

Werkzeuge auswählen

Anbieterneutral und begründet: Was ist zulässig, bezahlbar und im Schulalltag praktikabel?

Schritt 4

Regeln & einweisen

Nutzungsordnung verabschieden, Kollegium schulen, Eltern informieren – damit es Bestand hat.

Was kostet das?

Nach Umfang – und oft über Digitalisierungsmittel finanzierbar

Für Schulträger klären wir vorab, welche Vergabeform und welche Mittel infrage kommen.

ab 1.490 €Workshop für das Kollegium

Ein Tag mit Ihrem Kollegium inklusive Vorgespräch und schriftlichem Ergebnis.

nach AufwandRahmen & Nutzungsordnung

Prüfung des Rechtsrahmens und Erarbeitung einer verständlichen Regelung.

nach AufwandTechnische Einrichtung

Zugänge, Rechte und Betrieb – je nach gewählter Lösung.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet – zu KI an Schulen

Dürfen Schülerinnen und Schüler ChatGPT überhaupt nutzen?

Das hängt von Alter, Einwilligung und dem konkreten Dienst ab – pauschal lässt es sich nicht beantworten. Genau deshalb steht die Klärung des Rahmens vor der Werkzeugauswahl. Die rechtsverbindliche Bewertung trifft Ihr Träger beziehungsweise Ihre Schulaufsicht; wir liefern die technische Grundlage.

Können wir das nicht einfach verbieten?

Sie können – es ändert nur nichts an der Nutzung, verlagert sie aber ins Verborgene. Und es benachteiligt genau die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine Anleitung bekommen.

Braucht jede Schülerin ein eigenes Konto?

Nicht zwangsläufig. Es gibt Modelle, bei denen die Schule den Zugang bereitstellt und keine persönlichen Konten bei einem Anbieter entstehen. Was für Ihre Ausgangslage passt, klären wir in der Beratung.

Wie regeln wir Hausaufgaben und Klausuren?

Das ist eine pädagogische Entscheidung – wir liefern dafür die Grundlage: was Werkzeuge tatsächlich können, wo ihre Grenzen liegen und was sich technisch überhaupt nachweisen lässt. Sogenannte KI-Detektoren sind unzuverlässig; darauf sollte keine Bewertung gestützt werden.

Beraten Sie einzelne Schulen oder nur Träger?

Beides. Vieles lässt sich aber nur auf Trägerebene entscheiden – deshalb empfehlen wir, den Träger von Anfang an einzubeziehen, statt später zweimal zu beraten.

Erst der Rahmen, dann das Werkzeug

Erzählen Sie uns, wie weit KI an Ihrer Schule heute schon genutzt wird – wir zeigen Ihnen, welche Fragen zuerst beantwortet werden müssen.