Schritt 1
Bestandsaufnahme
Was wird heute schon genutzt – offiziell und inoffiziell? Ohne diese ehrliche Antwort greift jede Regelung ins Leere.
KI-Lösungen · Schulen
Schülerinnen und Schüler nutzen Sprachmodelle, Lehrkräfte auch. Was fehlt, ist der Rahmen: Welche Werkzeuge sind zulässig, wer darf welche Daten eingeben, und was gilt bei Leistungsnachweisen? Wir beraten Schulträger und Schulleitungen technisch und organisatorisch.
Wir beraten zu Technik und Organisation – die Didaktik bleibt bei Ihren Fachleuten.
Ausgangslage
An den meisten Schulen ist die Frage nicht mehr, ob KI genutzt wird, sondern ob es geordnet geschieht. Ohne Regelung entstehen zwei Probleme gleichzeitig: rechtliche Unsicherheit und massive Ungleichheit zwischen denen, die Werkzeuge geschickt nutzen, und denen, die es nicht tun.
Wir klären mit Ihnen den technischen und organisatorischen Rahmen – damit pädagogische Entscheidungen auf sicherem Boden stehen.
Didaktische Konzepte entwickeln Ihre Fachleute – wir liefern den technischen und rechtlichen Unterbau.
Was zu klären ist
Für Schülerdaten gelten strengere Maßstäbe als im Unternehmen. Viele verbreitete Dienste scheiden damit aus – oder nur unter Bedingungen, die geklärt sein müssen.
Wenn jede Schülerin ein eigenes Konto bei einem US-Anbieter braucht, ist der Weg meist schon versperrt. Es gibt Modelle, die ohne persönliche Anmeldung funktionieren.
Was gilt als eigene Leistung? Diese Frage muss vor dem nächsten Halbjahr beantwortet sein – schriftlich, einheitlich und für Eltern nachvollziehbar.
Träger, Schulleitung, Kollegium und Datenschutzbeauftragte haben unterschiedliche Zuständigkeiten. Ungeklärt blockiert das jede Einführung.
Unsere Leistung
Wir liefern nicht das Werkzeug, sondern den Rahmen, in dem eines ausgewählt werden kann.
Was Sprachmodelle können, wo sie versagen und was das für Unterricht und Bewertung heißt – an Ihren Beispielen.
Ansehen →Welche Werkzeuge sind für Ihre Altersgruppen zulässig – und unter welchen technischen Bedingungen?
Eine Regelung, die Lehrkräfte, Schülerinnen und Eltern verstehen – statt einer Seite Juristendeutsch.
Zugänge, Rechte und Betrieb – auf Wunsch mit EU-gehosteten oder schuleigenen Lösungen.
Für Träger, die über die Schule hinaus denken: dieselbe Systematik für Ämter und Fachbereiche.
Ansehen →Die technische Seite: Welche Daten fließen wohin – und wie lässt sich das begrenzen?
Ansehen →So gehen wir vor
Schritt 1
Was wird heute schon genutzt – offiziell und inoffiziell? Ohne diese ehrliche Antwort greift jede Regelung ins Leere.
Schritt 2
Datenschutz, Altersgrenzen und Zuständigkeiten – gemeinsam mit Träger und Datenschutzbeauftragten.
Schritt 3
Anbieterneutral und begründet: Was ist zulässig, bezahlbar und im Schulalltag praktikabel?
Schritt 4
Nutzungsordnung verabschieden, Kollegium schulen, Eltern informieren – damit es Bestand hat.
Was kostet das?
Für Schulträger klären wir vorab, welche Vergabeform und welche Mittel infrage kommen.
Ein Tag mit Ihrem Kollegium inklusive Vorgespräch und schriftlichem Ergebnis.
Prüfung des Rechtsrahmens und Erarbeitung einer verständlichen Regelung.
Zugänge, Rechte und Betrieb – je nach gewählter Lösung.
Häufige Fragen
Das hängt von Alter, Einwilligung und dem konkreten Dienst ab – pauschal lässt es sich nicht beantworten. Genau deshalb steht die Klärung des Rahmens vor der Werkzeugauswahl. Die rechtsverbindliche Bewertung trifft Ihr Träger beziehungsweise Ihre Schulaufsicht; wir liefern die technische Grundlage.
Sie können – es ändert nur nichts an der Nutzung, verlagert sie aber ins Verborgene. Und es benachteiligt genau die Schülerinnen und Schüler, die zu Hause keine Anleitung bekommen.
Nicht zwangsläufig. Es gibt Modelle, bei denen die Schule den Zugang bereitstellt und keine persönlichen Konten bei einem Anbieter entstehen. Was für Ihre Ausgangslage passt, klären wir in der Beratung.
Das ist eine pädagogische Entscheidung – wir liefern dafür die Grundlage: was Werkzeuge tatsächlich können, wo ihre Grenzen liegen und was sich technisch überhaupt nachweisen lässt. Sogenannte KI-Detektoren sind unzuverlässig; darauf sollte keine Bewertung gestützt werden.
Beides. Vieles lässt sich aber nur auf Trägerebene entscheiden – deshalb empfehlen wir, den Träger von Anfang an einzubeziehen, statt später zweimal zu beraten.
Erzählen Sie uns, wie weit KI an Ihrer Schule heute schon genutzt wird – wir zeigen Ihnen, welche Fragen zuerst beantwortet werden müssen.
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