Was ist die DSGVO?
DSGVO ist die landläufige Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der DSGVO hat die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten in ganz Europa geschaffen.
Wann tritt die DSGVO in Kraft?
Die DSGVO ist bereits in Kraft getreten. Erst ab dem Stichtag am 25. Mai 2018 entfaltet die DSGVO ihre Wirkung. Es gibt weder eine verlängerte Übergangsfrist noch sonstige Milderungsgründe für Unternehmen, die den Umstieg verpasst haben.
Was bedeutet die DSGVO konkret?
Mit der DSGVO erwarten Unternehmen unter anderem erhöhte Dokumentationspflichten. Es wird erwartet, dass Sie jederzeit in der Lage sind, die Rechtmäßigkeit Ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber Aufsichtsbehörden nachzuweisen.
Wen betrifft die DSGVO?
Die DSGVO betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Kunden erfassen und speichern. Darunter fallen traditionelle Betriebe genauso wie Vereine, Agenturen, öffentliche Einrichtungen, Behörden, Onlineshops, Hoster und Technologie-Startups.
Warum ist die DSGVO wichtig für mich?
Wer die ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten nicht nachweisen kann oder wichtige Belege verliert, riskiert je nach Schwere der Verstöße empfindliche Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes.
Brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?
Einen Datenschutzbeauftragten brauchen laut Artikel 37 der DSGVO alle Unternehmen, in denen personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Darunter fallen beispielsweise Namen, E-Mail-Adressen, Kontonummern oder Standortdaten von Kunden. Es gibt eine Ausnahme: Wer weniger als zehn Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt, braucht keinen Datenschutzbeauftragten.
Was kann ich tun, um mich abzusichern?
Handeln Sie. Kontaktieren Sie einen Datenschutzexperten! Setzen Sie sich mit den Anforderungen in Ihrer Organisation auseinander und dokumentieren Sie diese Schritte.