Online-Services für Bürger: Formulare & Self-Service-Portale

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Was bedeutet das in der Praxis, und wie setzt man es technisch sinnvoll um?

 

Was das OZG von Kommunen verlangt

Das OZG fordert: 575 Verwaltungsleistungen sollen digital abrufbar sein – von der Geburtsurkunde bis zur Baugenehmigung. Die ursprüngliche Frist (Ende 2022) wurde nicht gehalten – seit Juli 2024 gilt stattdessen das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0): keine neue Sammelfrist, aber ab 2028 ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen. Der Druck auf Kommunen steigt damit weiter. Und: Barrierefreiheit (BITV 2.0) ist bei allen Online-Diensten Pflicht, kein Extra. Kommunen die jetzt starten, sind klar im Vorteil – technisch und im Wettbewerb um Einwohner und Unternehmen.

 

Das Minimum: Digitale Formulare

Der einfachste Einstieg sind ausfüllbare Online-Formulare die direkt im Browser ausgefüllt und abgeschickt werden – ohne Ausdrucken, ohne Postweg. Die häufigsten Anfragen als erstes digitalisieren: Ummeldung, Gewerbeanmeldung, Spielplatzreservierung, Kindergartenanmeldung.

 

Der nächste Schritt: Echte Online-Verfahren

Echte Online-Verfahren gehen weiter: Antrag → automatische Eingangsbestätigung → Bearbeitungsstatus → Bescheid digital. Der Bürger muss nicht mehr anrufen um zu fragen „wo ist mein Antrag?". Das spart auch der Verwaltung Zeit.

 

Self-Service-Portal mit Bürger-Konto

Das Bürger-Konto ermöglicht: alle eigenen Anträge in der Übersicht, Dokumente hochladen, Benachrichtigungen empfangen. Voraussetzung: sichere Authentifizierung (BundID, Online-Ausweis oder eigenes Konto-System). TYPO3 kann über CIVSERV als Frontend für diese Prozesse dienen.

 

Technische Umsetzung mit TYPO3

TYPO3 lässt sich über APIs mit Backend-Systemen der Fachanwendungen verbinden. Das Frontend bleibt bürgerfreundlich und barrierefrei in TYPO3, während im Hintergrund Fachanwendungen (Einwohnermeldewesen, Kita-Verwaltung, etc.) die Daten verarbeiten.

 

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